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Bitte beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

Geltungsbereich: Die in Folge niedergeschriebenen AGB gelten für alle mit unseren Kunden geschlossenen Verträge.

Abweichende Vereinbarungen im Vertrag / Auftrag gelten vorrangig.

1. Allgemeines

Unsere Angebote sind freibleibend. Die Vermietung und sonstige Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

Unsere AGB gelten spätestens mit der Annahme unserer Leistung als angenommen.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Bedingungen wird hiermit widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde für den Widerspruch eine bestimmte Form vorgeschrieben hat. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

In Angeboten sowie unseren Angeboten beigefügten Unterlagen enthaltene Angaben über Maße, Gewichte, Belastbarkeiten stellen keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften dar.

2. Vertragsschluss, Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr, Legitimation

Mit der Bestellung einer Leistung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Wir sind berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen ab dem Tag seines Eingangs bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder ausdrücklich in Schrift- oder Textform erfolgen oder durch Ausführung der Leistung und/oder Übersendung der bestellten Ware erfolgen.

Im elektronischen Rechtsverkehr stellt die Zugangsbestätigung der Bestellung noch nicht die verbindliche Annahmeerklärung des Vertragsangebotes dar, es sei denn, die Annahme wird in der Zugangsbestätigung explizit erklärt.

Sofern eine Bestellung auf elektronischem Wege erfolgt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E- Mail zugesandt. Im Übrigen werden die Informationspflichten des § 312 e Absatz I Nr. 1-3 BGB (Zurverfügungstellung technischer Hilfsmittel zur Beseitigung von Eingabefehlern, Zurverfügungstellung von Informationen nach der Informationspflichten-VO, unverzügliche Zugangsbestätigung) ausgeschlossen.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, in dem die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere bei Abschluss eines ordnungsgemäßen, kongruenten Deckungsgeschäfts ist eine Nichtbelieferung von uns nicht zu vertreten.

Der Kunde hat sich auf unser Verlangen in geeigneter Weise, beispielsweise mit einem gültigen Ausweisdokument, zu legitimieren. Wir dürfen eine Kopie des Dokuments zu den Vertragsunterlagen nehmen. Nach Erledigung aller gegenseitigen Vertragspflichten wird die Kopie dem Kunden auf seinen Wunsch hin ausgehändigt, ansonsten von uns aber vernichtet.

3. Preise

Unsere Preise verstehen sich ab unserem Geschäftssitz ausschließlich Lieferung, Montage / Aufbau, Versicherung sowie ausschließlich der Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind stets die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Zahlung

Soweit nichts anderes vereinbart wird, wird das vereinbarte Entgelt im Wege einer Gesamtrechnung nach Ende der Mietzeit dem Kunden belastet. Die Gesamtrechnung wird dem Kunden übermittelt, sobald alle ausgeliehenen Artikel geprüft und zurückgeführt sind.

Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Gesamtrechnung innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig.

5. Abholung, Rückgabe, Lieferung, Abholung, Lieferfristen, Lieferverzögerungen

Der Kunde entscheidet, ob die gemietete Zelt-, Event- Partyausrüstung von ihm selbst abgeholt und zurückgebracht oder von uns geliefert und wieder abgeholt wird.

Liegen für Lieferung keine ausdrücklichen Weisungen des Kunden vor, so behalten wir uns die Wahl des Transportwegs vor.

Die Einhaltung vereinbarter Lieferfristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören zum Beispiel Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

6. Aufstellungsort, behördliche Genehmigungen

Der Kunde bereitet den Aufstellungsort auf seine Kosten vor. Der Kunde holt auf seine Kosten die für das Aufstellen der gemieteten Zelt-, Event- Partyausrüstung und für die Durchführung seiner Veranstaltung etwaig notwendige behördliche Genehmigungen selbst ein. Im Falle eines auf diesen Gründen fußenden Abnahme- oder Durchführungshindernisses wird der vereinbarte Gesamtpreis zur Zahlung fällig.

7. Behördliches Veranstaltungsverbot auf Grund COVID-19-Pandemie

Sollte als Ausnahme zu Ziff. 6 dieser AGB der Kunde auf Grund eines behördlichen Veranstaltungsverbots auf Grund der COVID-19-Pandemie an der Durchführung seiner geplanten Veranstaltung gehindert sein, so gilt der Vertrag als kostenfrei storniert.

8. Abhol- und Rückgabezeiten

Die Abholung für ein Wochenende gemieteter Zelt-, Event- Partyausrüstung ist nur am Mittwoch oder Donnerstag vor dem Wochenende zwischen 16.00 Uhr – 18.00 Uhr möglich. Die Rückgabe der gemieteten Zelt-, Event- Partyausrüstung ist nur Montag nach dem Wochenende zwischen 16.00 Uhr – 19.00 Uhr möglich. Für dass Überschreiten der Rückgabefrist wird eine pauschale Miete in Höhe von 150,00 € pro angefangenen Kalendertag fällig. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.

9. Zustand der Mietsache bei Abholung und Rückgabe

Wir erstellen zusammen mit dem Kunden ein Abhol- und ein Rückgabeprotokoll über den Zustand der Mietsache. Sollte der Kunde vor Ingebrauchnahme der Mietsache nicht protokollierte Schäden feststellen sind diese unverzüglich mitzuteilen und bildlich festzuhalten. Hierfür kann der Kunde Lichtbilder via WhatsApp unter der Telefonnummer 015730447873 übermitteln, wahlweise jedoch via E-Mail an kundenservice@zetgo.de übersenden.

Der Kunde gibt die gemietete Zelt-, Event- Partyausrüstung sauber, trocken und unbeschädigt an uns zurück. Die Kosten einer etwaig notwendig werdenden Reinigung oder Trocknung trägt der Kunde. Hierfür berechnen wir 60,00 € pro angefangene Stunde.

10.Aufbauhilfe

Sollte sich der Kunde für die Inanspruchnahme unserer Hilfe beim Auf- und / oder Abbau der gemieteten Zelt-, Event- Partyausrüstung entscheiden, rechnen wir diese Tätigkeit nach Zeit ab. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 60,00 € je Stunde und Mitarbeiter. Ein Regiezettel wird vor dem Kunden ausgefüllt und vom Kunden unterschrieben. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Der Zeitaufwand versteht sich ab Abfahrt des Mitarbeiters bei uns bis zur Rückkehr an unserem Geschäftssitz.

11.Nebenpflichten des Kunden

Der Kunde hat die gemietete Zelt-, Event- Partyausrüstung pfleglich zu behandeln.

Bei widriger Witterung, insbesondere einem aufziehenden Sturm ist die gemietete Zelt-, Event- Partyausrüstung vor Witterungseinflüssen zu schützen, bei gegebenem Anlass (Intensität der Witterungseinflüsse) jedoch abzubauen.

Hat der Kunde den Abbau der Zelt-, Event- Partyausrüstung gebucht, kann diese Dienstleistung jedoch auf Grund eines Abbaus aus Gründen unter Abs. 1 nicht in Anspruch nehmen, wird diese Kostenposition dem Kunden nicht berechnet. Der Kunde haftet jedoch in voller Höhe für alle Schäden, die beim selbst durchgeführten Abbau entstehen.

12.Bruch / Verlust oder Beschädigung

Wir tragen die gewöhnliche Abnutzung der gemieteten Zelt-, Event- Partyausrüstung.

Schäden, die der Kunde bei Anwendung der nötigen Sorgfalt hätte abwenden können oder die durch schuldhaftes Verhalten des Mieters oder Dritter entstehen, gehen zu seinen Lasten.

Der Kunde haftet für alle Feuer- und Sturmschäden sowie für alle Sach- und Personenschäden, die durch den Betrieb und den Gebrauch der gemieteten Zelt-, Event- Partyausrüstung entstehen. Für abhandengekommene Zelt-, Event- Partyausrüstung. hat der Kunde Ersatz zu leisten.

13.Hussen

Sind Hussen Gegenstand des Mietvertrages, so hat der Kunde diese in einem sauberen (ohne Flecken), trockenen (nicht feucht), unbeschädigten und vollständigen Zustand nach Beendigung der Mietzeit zurückzugeben.

Erfolgt die Rückgabe nicht im vorgeschriebenen Zustand, hat uns der Kunde den Neuwert der Husse in Höhe des Anschaffungspreises zu ersetzen. In diesem Fall wird weiterhin eine Neubeschaffungsgebühr in Höhe von 10,00 € fällig.

14.Getränke auf Kommission

Beauftragt uns der Kunde mit der Lieferung von Getränken auf Kommission, hat der die gewünschte Marke, das Gebinde bzw. die Größe und Art der Einzelbehältnisse (Liter, Glas/ PET) anzugeben.

Wir nehmen nur vollständige, unbeschädigte, und sortenreine Kästen zurück. Bei Flaschen wie zum Beispiel bei Wein, werden nur originalverpackte Kartons zurückgenommen. Bei Sonderbestellungen erfolgt keine Rücknahme. Bei Rückführung voller Kästen, Fässern oder auch Flaschen (Spirituosen) werden folgende Rückführgebühren erhoben:

– Kasten: 1,50€,

– Fass: 5,00€,

– Spirituosen (je Flasche): 1,00€.

Das von uns verauslagte Pfand für nicht zurückgeführte Flaschen und / oder Kästen stellen wir dem Kunden in Rechnung.

15.Datenschutz

Die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ist uns wichtig. Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter: https://zetgo.de/datenschutz/

16.Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online- Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

17.Salvatorische Klausel

Die etwaige Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht den sonstigen Teil des Vertrages. Ungültige Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Alle Angaben ohne Gewähr